Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KVP Vision Schweiz · Fassung vom November 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Offerten, Aufträge und Leistungen von KVP Vision Schweiz, Einzelunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz, erreichbar unter info@kvp-vision.ch (nachfolgend «KVP Vision Schweiz»).
1.2 Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen und Organisationen (nachfolgend «Kunde»), nicht an Privatpersonen.
1.3 Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn in der Offerte oder der Auftragsbestätigung auf sie verwiesen wird. Sie sind jederzeit unter www.kvp-vision.ch/agb.html abrufbar und werden auf Wunsch zugestellt.
1.4 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn KVP Vision Schweiz ihnen schriftlich zustimmt.
1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: 1. schriftlich unterzeichnete Offerte bzw. Auftragsbestätigung, 2. diese AGB.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Offerten sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig, sofern in der Offerte nichts anderes steht.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte unterschreibt oder den Auftrag schriftlich bestätigt (E-Mail genügt).
2.3 Umfang, Inhalt und Termine der Leistungen ergeben sich aus der Offerte. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Absprache erbracht und nach Aufwand verrechnet.
3. Leistungen und Art der Zusammenarbeit
3.1 KVP Vision Schweiz berät Unternehmen in den Bereichen Lager, Logistik, Kommissionierung, Ordnung am Arbeitsplatz, Produktionsabläufe sowie Sicherheit und Zustand von Arbeitsplätzen und Betriebsmitteln.
3.2 Unsere Leistungen sind Beratungsleistungen im Sinne des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR). Wir erbringen sie sorgfältig und nach bestem Wissen. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schulden wir nicht.
3.3 Wir analysieren und empfehlen. Der Kunde entscheidet selbst, welche Massnahmen er umsetzt, und führt sie in eigener Verantwortung ein. Eine Begleitung der Umsetzung durch KVP Vision Schweiz erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
3.4 Zum Abschluss eines Auftrags übergeben wir die Ergebnisse an die vom Kunden bestimmte verantwortliche Person (z.B. Teamleiter). Die Übergabe wird schriftlich bestätigt. Ab der Übergabe liegt die Verantwortung für den Betrieb und die Weiterführung der Massnahmen beim Kunden.
3.5 KVP Vision Schweiz erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Ingenieurberatung und keine sicherheitstechnischen Abnahmen oder Prüfungen, die nach Gesetz anerkannten Fachpersonen vorbehalten sind. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und die Einhaltung von Vorschriften im Betrieb bleibt beim Kunden.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt KVP Vision Schweiz bei der Erfüllung des Auftrags. Insbesondere:
- gewährt er rechtzeitig Zugang zu den betroffenen Bereichen, Unterlagen und Informationen;
- bestimmt er eine verantwortliche Ansprechperson;
- stellt er die für Workshops und Rundgänge nötigen Mitarbeitenden frei;
- informiert er über die geltenden Sicherheits- und Hausregeln und stellt, wo nötig, persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung;
- führen bei Workshops (z.B. 5S) die Mitarbeitenden des Kunden die Arbeiten selbst aus. KVP Vision Schweiz leitet an. Material (z.B. Etiketten, Bodenmarkierung) und die Entsorgung ausgemusterter Gegenstände stellt der Kunde.
4.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Für Folgen unvollständiger oder falscher Angaben haftet KVP Vision Schweiz nicht.
4.3 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
5. Preise und Spesen
5.1 Es gelten die Preise gemäss Offerte. Pauschalpreise decken den in der Offerte beschriebenen Umfang.
5.2 Leistungen nach Aufwand werden zu folgenden Ansätzen verrechnet, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht: Tag (8 Stunden) CHF 1’200, Halbtag CHF 650, Stunde CHF 150.
5.3 Fahrspesen werden mit CHF 0.75 pro Kilometer ab Sitz von KVP Vision Schweiz verrechnet. Material (z.B. Etiketten, Bodenmarkierungen) wird nach Aufwand verrechnet.
5.4 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sobald KVP Vision Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer zum gültigen Satz zusätzlich verrechnet.
5.5 Ein durchgeführter Potenzial-Check wird vollständig an ein Folgeprojekt angerechnet, wenn der Kunde dieses innert 3 Monaten nach dem Potenzial-Check in Auftrag gibt.
6. Rechnung und Zahlung
6.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Das Verfalldatum ist auf der Rechnung angegeben.
6.2 Bei Aufträgen ab 5 Tagen Aufwand stellt KVP Vision Schweiz bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % in Rechnung. Der Rest wird nach Abschluss verrechnet, bei längeren Aufträgen monatlich nach Fortschritt.
6.3 Nach Ablauf des Verfalldatums gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung erhoben.
6.4 Bei Zahlungsverzug kann KVP Vision Schweiz weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
7. Termine, Verschiebung und Beendigung
7.1 Termine werden gemeinsam vereinbart. Kann KVP Vision Schweiz einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder anderer unvorhersehbarer Verhinderung nicht wahrnehmen, wird er so rasch wie möglich ersetzt. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
7.2 Der Kunde kann vereinbarte Termine bis 5 Arbeitstage vorher kostenlos verschieben.
7.3 Beide Parteien können einen Auftrag gemäss Art. 404 OR jederzeit beenden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Spesen werden verrechnet. Wer zur Unzeit kündigt, ersetzt der anderen Partei den daraus entstehenden Schaden (Art. 404 Abs. 2 OR). Eine Absage oder Kündigung durch den Kunden weniger als 5 Arbeitstage vor einem vereinbarten Einsatz gilt als Kündigung zur Unzeit; KVP Vision Schweiz verrechnet in diesem Fall den reservierten Einsatz zu 50 %.
8. Haftung
8.1 KVP Vision Schweiz haftet für Schäden, die sie dem Kunden durch eine schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht, nach den folgenden Bestimmungen.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung pro Auftrag auf den Betrag des vereinbarten Honorars beschränkt, höchstens aber auf CHF 100’000.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für Produktions- und Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn, Lieferverzögerungen und Ansprüche Dritter.
8.4 Die Haftung für Schäden, die durch Umsetzung, Unterlassung oder Weiterführung von Massnahmen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen, soweit KVP Vision Schweiz nicht grobfahrlässig oder absichtlich falsch beraten hat.
8.5 Die Haftung für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden bleibt unbeschränkt (Art. 100 OR).
8.6 Mängel oder Schäden sind KVP Vision Schweiz sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 KVP Vision Schweiz behandelt alle Informationen über den Kunden, seine Abläufe, Mitarbeitenden und Geschäftspartner vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Ende des Auftrags.
9.2 Personendaten werden nur zur Erfüllung des Auftrags bearbeitet und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) geschützt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.kvp-vision.ch/datenschutz.html.
9.3 Fotos im Betrieb des Kunden werden nur mit dessen Einverständnis und nur zur Dokumentation des Auftrags gemacht. Mitarbeitende werden nach Möglichkeit nicht erkennbar abgebildet.
10. Unterlagen, Rechte und Referenzen
10.1 Der Kunde darf Berichte, Pläne und Unterlagen aus dem Auftrag nach vollständiger Bezahlung für eigene Zwecke im Betrieb uneingeschränkt nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung von KVP Vision Schweiz.
10.2 Methoden, Vorlagen, Checklisten und Know-how von KVP Vision Schweiz bleiben ihr Eigentum und dürfen von ihr weiter verwendet werden.
10.3 KVP Vision Schweiz darf den Kunden nur mit dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen. Fotos und Ergebnisse werden nur mit schriftlicher Zustimmung veröffentlicht.
11. Schlussbestimmungen
11.1 KVP Vision Schweiz kann diese AGB anpassen. Die neue Fassung gilt für Aufträge, die nach ihrer Veröffentlichung erteilt werden. Für laufende Aufträge gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
11.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
11.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
11.4 Gerichtsstand ist der Sitz von KVP Vision Schweiz im Kanton Schwyz.